Schaltet mich ab! Patientenverfügung im Ärztealltag
Eine Reportage von Renate Werner
Schaltet mich ab – Rosemarie Löw ist unheilbar lungenkrank und fällt mit akuter Atemnot ins Koma. Lebensgefahr! Vom Notarzt gerettet wird sie in einem Krankenhaus sofort an eine Beatmungsmaschine gehängt. Gegen ihren Willen, wie sich später auf der Intensivstation im St. Marienhospital herausstellt. Denn, in ihrer Patientenverfügung hatte Rosemarie Löw eindeutig festgehalten, dass sie nicht an eine lebensverlängernde Maschine angeschlossen werden möchte. Aber die Verfügung wurde in der großen Hektik zu spät gefunden. Jetzt bettelt Rosemarie Löw tagtäglich darum, dass die Ärzte ihren Willen erfüllen: „Schaltet mich ab!“
Die Ärzte ringen um die richtige Entscheidung: menschlich, juristisch und moralisch. Eine ethische Gradwanderung. Können sie Rosemarie Löws letzten Willen jetzt noch erfüllen und die Maschine tatsächlich abstellen? Am Ende soll ein im Krankenhaus einberufenes ethisches Konsil weiterhelfen.
Seit 2009 ist der nieder geschriebene letzte Wille in der Patientenverfügung rechtsgültig. Auch wenn Ärzte anders entscheiden wollen, sie müssen dem Patientenwillen folgen, sonst machen sie sich der Körperverletzung schuldig.
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Ich denke, dass eine Patientenverfügung durchaus Sinn macht. Der darin festgehaltene Wille des Patienten ist, wie Sie bereits anführen, seit 2009 rechtsgültig. Demnach sollte also, wenn der Patient dies so möchte, lebenserhaltende Maschinen von den Ärzten nicht eingesetzt werden dürfen. Ich denke dies gilt es nicht nur moralisch, sondern ebenfalls juristisch unter Konsultation des Notars oder Anwalts zu berücksichtigen.
Seit einiger Zeit beschäftige ich mich mit dem Thema Patientenverfügung. Dass Ärzte sich sogar strafbar machen, wenn sie den Willen des Patienten missachten, habe ich noch nicht gewusst. Ich werde mich noch weiter zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung informieren.