Indikation von künstlicher Ernährung ist unter bestimmten Voraussetzungen gegeben
2013 wurde unter der Leitung von Frau Prof. Volkert die Leitlinien zum Umgang mit klinischer Ernährung in der Geriatrie aktualisiert. Die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) helfen dem Mediziner zu entscheiden, ob eine Ernährungsmaßnahme (z.B. eine künstliche Ernährung) für den Patienten einen Nutzen hat. Therapeutische Ernährungsmaßnahmen bei einzelnen Fragestellung werden in den Leitlinien auf einer wissenschaftlichen Grundlage bewertet. In den Leitlinien wurden die Empfehlungen zum Umgang mit Ernährungsmaßnahmen (inkl. künstlicher Ernährung) bei Menschen mit Demenz wie folgt zusammengefasst:
- Der Ernährungszustand älterer Menschen mit Demenz sollte regelmäßig überwacht werden und individuelle Ernährungsmaßnahmen sollten frühzeitig initiiert werden, sobald Ernährungsprobleme auftreten.
- Ernährungsmaßnahmen sollen bei Demenzpatienten in allen Krankheitsstadien zusammen mit anderen, supportiven Maßnahmen ergriffen werden, wenn der Energie- und Nährstoffbedarf durch übliche und modifizierte Lebensmittel nicht gedeckt werden kann, um die Energie- und Nährstoffversorgung zu sichern und den Ernährungszustand zu erhalten oder zu verbessern, solange dies klinisch angemessen ist.
- Sonden- und parenterale Ernährung können gelegentlich und überwiegend für eine begrenzte Zeit eingestzt werden, wenn andere nicht-invasive Maßnahmen nicht ausreichen oder nicht angemessen sind, um eine Akutsituation mit geringer Nahrungsaufnahme oder hohem Bedarf in frühen und mittleren Demenzstadien zu überwinden.
- Bei Patienten mit schwerer und fortgeschrittener Demenz können Sonden- und parenterale Ernährung generell nicht empfohlen werden. Die Entscheidung muss jedoch in jedem Einzelfall individuell getroffen werden.
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